Dienstleistungen
Prüfung bzw. prüferische Durchsicht von Abschlüssen und Reporting Packages
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Gesetzliche Prüfung
1) Konzernabschlüsse,
2) Jahresabschlüsse der Banken und Versicherungsgesellschaften,
3) Jahresabschlüsse der Einheiten, die ihre Geschäftstätigkeiten auf der Grundlage der Vorschriften über den Handel mit Wertpapieren sowie Vorschiften über Investmentfonds ausüben,
4) Jahresabschlüsse der Einheiten, die ihre Geschäftstätigkeiten auf der Grundlage der Vorschriften über die Errichtung und Tätigkeit von Pensionsfonds ausüben,
5) Jahresabschlüsse der Aktiengesellschaften, mit Ausnahme von Gesellschaften, die sich am Bilanzstichtag noch in Gründung befinden,
6) Jahresabschlüsse von übernehmenden und neugegründeten Gesellschaften für das jeweilige Geschäftsjahr, in dem es zu einer Verschmelzung kam, sowie Jahresabschlüsse der Einheiten, die gemäß IAS erstellt wurden,
7) Jahresabschlüsse von Investmentfonds mit ausgesonderten Subfonds sowie die einzelnen Jahresabschlüsse von Subfonds,
8) Jahresabschlüsse von Einheiten, die sich für die körperschaftssteuerliche Methode der Ermittlung von Kursverlusten und -gewinnen aus Transaktionen in Fremdwährung entschieden haben,
9) Jahresabschlüsse von sonstigen Einheiten, die in dem Geschäftsjahr, das dem jeweiligen Geschäftsjahr, für welches der Jahresabschluss erstellt wurde, vorausging, mindestens zwei von der drei nachstehend genannten Bedingungen erfüllten:
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a. die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des betreffenden Jahres betrug mindestens 50 Personen,
b. die Bilanzsumme belief sich zum Ende des Geschäftsjahres auf 2.500.000 EUR,
c. die Umsatzerlöse und Finanzerträge beliefen sich auf 5.000.000 EUR.
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Prüferische Durchsicht von Abschlüssen
Die Halbjahresabschlüsse und Konzernhalbjahresabschlüsse von börsennotierten Unternehmen, Banken, Versicherern und von Investmentfonds unterliegen einer obligatorischen prüferischen Durchsicht.
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Übrige Prüfungsleistungen
1) Freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen oder Halbjahresabschlüssen,
2) prüferische Durchsicht von Abschlüssen,
3) Prüfung und/oder prüferische Durchsicht von Reporting Packages (Konsolidierungspaketen). Die Reporting Packages können nach HGB (HBII), IFRS/IAS oder nach US GAAP erstellt werden,
4) Prüfung nach Konzernvorgaben,
5) Prüfung von Sonderbilanzen,
6) Prüfung von Verschmelzungsplänen,
7) Prüfung von Umwandlungsplänen,
8) Erstellung von deutsch- und englischsprachigen Prüfungsberichten,
9) Durchführung von anderen vereinbarten Prüfungshandlungen.
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prüfungsnahe Leistungen
Unser Angebot
Als Ergebnis unserer Arbeit legen wir den Prüfungsbericht und gegebenenfalls den Bestätigungsvermerk vor. Darüber hinaus erstellen wir Zwischenberichte, Anmerkungen und Empfehlungen an die Geschäftsführung (Managementletter).