Polski Deutsch English Deutsch English Polski English Polski Deutsch
Powrót na stronę główną
Prüfungen

Prüfung bzw. prüferische Durchsicht von Abschlüssen und Reporting Packages

 

  • Gesetzliche Prüfung

Folgende Jahresabschlüsse unterliegen einer Prüfungspflicht in Polen:


1) Konzernabschlüsse,


2) Jahresabschlüsse der Banken und Versicherungsgesellschaften,


3) Jahresabschlüsse der Einheiten, die ihre Geschäftstätigkeiten auf der Grundlage der Vorschriften über den Handel mit Wertpapieren sowie Vorschiften über Investmentfonds ausüben,


4) Jahresabschlüsse der Einheiten, die ihre Geschäftstätigkeiten auf der Grundlage der Vorschriften über die Errichtung und Tätigkeit von Pensionsfonds ausüben,


5) Jahresabschlüsse der Aktiengesellschaften, mit Ausnahme von Gesellschaften, die sich am Bilanzstichtag noch in Gründung befinden,


6) Jahresabschlüsse von übernehmenden und neugegründeten Gesellschaften für das jeweilige Geschäftsjahr, in dem es zu einer Verschmelzung kam, sowie Jahresabschlüsse der Einheiten, die gemäß IAS erstellt wurden,


7) Jahresabschlüsse von Investmentfonds mit ausgesonderten Subfonds sowie die einzelnen Jahresabschlüsse von Subfonds,


8) Jahresabschlüsse von Einheiten, die sich für die körperschaftssteuerliche Methode der Ermittlung von Kursverlusten und -gewinnen aus Transaktionen in Fremdwährung entschieden haben,


9) Jahresabschlüsse von sonstigen Einheiten, die in dem Geschäftsjahr, das dem jeweiligen Geschäftsjahr, für welches der Jahresabschluss erstellt wurde, vorausging, mindestens zwei von der drei nachstehend genannten Bedingungen erfüllten:

  • a. die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des betreffenden Jahres betrug mindestens 50 Personen,
    b. die Bilanzsumme belief sich zum Ende des Geschäftsjahres auf 2.500.000 EUR,
    c. die Umsatzerlöse und Finanzerträge beliefen sich auf 5.000.000 EUR.
     
  • Prüferische Durchsicht von Abschlüssen

Die Halbjahresabschlüsse und Konzernhalbjahresabschlüsse von börsennotierten Unternehmen, Banken, Versicherern und von Investmentfonds unterliegen einer obligatorischen prüferischen Durchsicht. 

 

  • Übrige Prüfungsleistungen

Im Rahmen der Prüfungstätigkeit bieten wir Ihnen folgende Prüfungsleistungen an:


1) Freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen oder Halbjahresabschlüssen,


2) prüferische Durchsicht von Abschlüssen,


3) Prüfung und/oder prüferische Durchsicht von Reporting Packages (Konsolidierungspaketen). Die Reporting Packages können nach HGB (HBII), IFRS/IAS oder nach US GAAP erstellt werden,


4) Prüfung nach Konzernvorgaben,


5) Prüfung von Sonderbilanzen,


6) Prüfung von Verschmelzungsplänen,


7) Prüfung von Umwandlungsplänen,


8) Erstellung von deutsch- und englischsprachigen Prüfungsberichten,


9) Durchführung von anderen vereinbarten Prüfungshandlungen.

 

  • prüfungsnahe Leistungen

Im Rahmen der prüfungsnahen Leistungen bieten wir Ihnen ein breites Spektrum von Leistungen, die Ihren Herausforderungen entsprechen. Hier können wir als Beispiel die Prüfung von Sanierungskonzept, Prüfung von Erfüllung von Vertragsverpflichtungen nennen. Sie können uns auch die ausgewählten Teile der Abschlüsse (Bilanzsalden, Umsatz- oder Kostensalden) zur Prüfung vorlegen.

 

Unser Angebot
Als Ergebnis unserer Arbeit legen wir den Prüfungsbericht und gegebenenfalls den Bestätigungsvermerk vor. Darüber hinaus erstellen wir Zwischenberichte, Anmerkungen und Empfehlungen an die Geschäftsführung (Managementletter).

X

Uwaga! Ten serwis używa cookies i podobnych technologii. Zgoda wyrażona na korzystanie z tych technologii przez www.de.avanta-audit.pl lub podmioty trzecie w celach związanych ze świadczeniem usług drogą elektroniczną, może w każdym momencie zostać zmodyfikowana lub odwołana w ustawieniach przeglądarki. Brak zmiany ustawień przeglądarki oznacza zgodę na to. Więcej informacji znajdą Państwo w zakładce Polityka dotycząca cookies

AKCEPTUJĘ